Bairl-Vaslin, Ulrich1987-03-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/528836Die öffentliche Versammlung unter freiem Himmel stellt sowohl eine straßenrechtliche als auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung dar.Dennoch ist die Durchführung einer Versammlung nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzuzeigepflichtig.Der Autor stellt nunmehr die verschiedenen Auffassungen zur Lösung des Normenkonfliktes zwischen Versammlungsgesetz und Straßen- und Straßenverkehrsrecht dar und bringt einen eigenen Lösungsstandpunkt.Hierfür wird das Spannungsverhältnis zwischen dem überkommenen vorkonstitutionellen Rechtsgut des Straßen- und Straßenverkehrsrechts und den Grundrechten (Art. 8, 14, 2, 5) des Bonner Grundgesetzes aufgezeigt.Im Anschluß daran werden Einzelprobleme wie die Versammlung auf der Autobahn, in der Bannmeile und die Versammlung im Sinne von Pargr. 17 Versammlungsgesetz (z.B.Prozessionen, Wallfahrten und Volksfeste) dargestellt. kp/difuVersammlungsfreiheitGrundrechtStraßenrechtStraßenverkehrsrechtStraßenverkehrGemeinnützigkeitSondernutzungBundesfernstraßengesetzAutobahnBannmeileVerkehrVerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtVerwaltungDas Verhältnis der Versammlungsfreiheit zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.Monographie115796