1993-03-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/81940Die DKG hat am 27.7.1992 zur Anhörung beim Bundesgesundheitsministerium eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und anschließend breit in der Öffentlichkeit, bei Bundes- und Landespolitikern und Verbänden gestreut. Am 30.7. wurde die Haltung der DKG auf einer großen Pressekonferenz im Gästehaus der Landesvertretung Hessen in Bonn der Presse und den Medien erläutert. Die Stellungnahme hat folgende Bestandteile: Teil A: Allgemeine Stellungnahme; Teil B: Besonderer Teil der Stellungnahme; 1. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheits-Strukturgesetz 1993); 2. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; Teil C: Besondere Auswirkungen des beabsichtigten Gesundheits-Strukturgesetzes 1993 auf die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern. Wir drucken nachfolgend die Teile A und C der DKG-Stellungnahme in voller Länge ab. (-z-)DKG fordert Rechtsanspruch der Krankenhäuser auf leistungsgerechte Vergütung. Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 13.7.1992 - I. Eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheits-Strukturgesetz 1993, II. Eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.ZeitschriftenaufsatzI9203578GesundheitswesenKrankenhausDaseinsvorsorgeKrankenhausReformGesundheitsstrukturgesetzKostendämpfungSelbstkostenStellungnahme