Münder, JohannesWehrmann, Ilse2013-12-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292013978-3-943084-23-8https://orlis.difu.de/handle/difu/274203Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren haben ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Damit verbunden werfen sich verschiedene Fragestellungen dahingehend auf, ob bestehende Regelungen auf Länderebene möglicherweise gegen bundesgesetzliche oder verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Der VPK-Bundesverband hat bei Prof. Dr. Johannes Münder verschiedene Rechtsexpertisen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in dieser Schriftenreihe veröffentlicht werden. Insbesondere wird der Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung unterzogen, in welcher Weise eine Koppelung zwischen Bedarf und Finanzierung besteht und ob eine Regelung, die nur in Bedarfspläne aufgenommene Plätze finanziert, rechtlich zulässig ist. Weitergehende grundsätzliche Fragestellungen zum Thema werden mit abgehandelt: Ist die Objektfinanzierung noch geeignet, das notwendige und qualitätsorientierte Förderangebot für Kinder sicherzustellen? Ist nicht eine auf das Kind bezogene Subjektfinanzierung geeigneter ein personenbezogenes und qualitätsorientiertes Dienstleistungsangebot zu stärken? Frau Dr. Ilse Wehrmann schließlich greift den Zusammenhang von Betreuungsqualität, Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf. Sie fordert: Eine bundesweit geltende Qualitätsentwicklung durch interne und externe Evaluatoren mit anerkannten und angewandten Verfahren und Instrumenten. Ein Qualitätssicherungsgesetz für einheitliche Rahmenbedingungen und Finanzierungen, um bundesweit eine Chancengerechtigkeit zu sichern.Förderung in Kindertageseinrichtungen Rechtsanspruch, Finanzierung, Bedarfsplanung, Chancengerechtigkeit.Graue LiteraturDR20037SozialwesenSozialinfrastrukturJugendhilfeKindertagesstätteAusbauFinanzierungBedarfsplanungLandesrechtGutachtenRechtsanspruchKinderbetreuungKrippeKleinkindQualitätsentwicklung