Krüger, Stefanie2014-09-042020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620120723-7022https://orlis.difu.de/handle/difu/228408Das Bundeskinderschutzgesetz fordert von allen Akteuren, die professionell mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu tun haben, Qualität und Verbindlichkeit in der einzelfallbezogenen wie in der strukturellen Zusammenarbeit. Kinder- und Jugendpsychiatrie wie Kinder- und Jugendhilfe sind aufgerufen, diesen Auftrag im Interesse der auf ihre Unterstützung angewiesenen psychisch belasteten oder kranken jungen Menschen vor Ort mit Leben zu füllen.Erwartungen der Jugendhilfe an die Kinder- und Jugendpsychiatrie als Kooperationspartner in der Versorgung psychisch auffälliger junger Menschen.ZeitschriftenaufsatzDMR0501261SozialarbeitJugendhilfeGesundheitswesenPsychiatrieKooperationKindJugendlicherKrankheitPsychische KrankheitJugendpsychiatrieStationäre HilfeKinderschutzHilfeplan