2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920151867-6723https://orlis.difu.de/handle/difu/261938Im Rahmen einer Weiterbildung wurde über Fälle berichtet, in denen Sachbearbeiter/innen aufgrund der Überschreitung ihres Kompetenzbereichs bei der Bearbeitung von Beratungs- und Unterstützungsfällen für die dadurch verursachten finanziellen Schäden privat haften mussten. Diese Gerichtsentscheidungen wurden wohl bislang nicht veröffentlicht, daher sind dein Jugendamt nähere Details nicht bekannt.Beratung und Unterstützung nach § 18 Abs. 1 und 4 sowie nach § 52a SGB VIII; zur Zulässigkeit einer Bevollmächtigung des Jugendamts zwecks Unterstützung mit Außenwirkung; Alternativen zu diesem Vorgehen; Haftungsprobleme. § 18 Abs. 2, Abs. 4, § 52a SGB VIII, § 174 BGB. DIJuF-Rechtsgutachten 23.7.2015 - J 6.430 ANZeitschriftenaufsatzDMR150431SozialwesenSozialarbeitJugendhilfeSozialrechtRechtsprechungRechtsgutachtenBeistandschaftUnterstützungKindesunterhaltBeratungSachbearbeitungAmtshilfeAblehnung