1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/496869Das Oberlandesgericht Celle hat am 27.4.1982 entschieden, dass für ein Gutachten im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 2 Miethöhegesetz eine Besichtigung der betroffenen Wohnung durch den Sachverständigen dann nicht erforderlich ist, wenn dessen Feststellungen auf der Besichtigung einer genügenden Zahl anderer Wohnungen von nahezu gleicher Art, Ausstattung, Größe und Beschaffenheit innerhalb derselben Mietwohnanlage beruhen. Die Besichtigung jeder einzelnen Wohnung bei einer größeren Anzahl führt zu einem sehr viel größeren Arbeitsaufwand des Sachverständigen und damit zu einem ganz erheblichen Kostenanstieg für den Vermieter. Eine derartige Erschwernis und Verteuerung kann nicht zugemutet werden. rhBaurechtWohnungWohnraumMietrechtMieterhöhungMietpreisSachverständigerGutachtenRechtsprechungVergleichswohnungWichtiger Hinweis für Mietpreis-Sachverständige. Das OLG Celle erleichtert die Bedingungen für Mietanpassung.Zeitschriftenaufsatz079272