Durinke, PeterWitt, Siegfried de2016-12-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/228020Der Gesetzgeber hat im Dezember 2015 für fast alle Gleichstromleitungen den Vorrang der Erdverkabelung festgelegt. Für diese Projekte heißt es damit: Zurück auf Los! Möglichst geradlinige Trassen sind mit neuen Methoden zu entwickeln. Die gesetzlichen Ausnahmen vom Erdkabel-Vorrang erweisen sich als unpraktikabel. Die Zeitverluste bei der Leitungsplanung lassen sich nur durch Abschichtung, eine Reduktion des Trassenkorridors und eine kooperative Planung der Übertragungsnetzbetreiber mit den Gebietskörperschaften und Vereinigungen erreichen.Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen. Zu den praktischen Folgen des Änderungsgesetzes vom 21.12.2015.ZeitschriftenaufsatzDM16112445EnergieleitungTrasseKabelPlanungsprozessKooperationGebietskörperschaftEnergiewirtschaftNetzausbauStromleitungErdkabelNetzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)Änderungsgesetz