Beinroth, RüdigerLangner, Klaus-Peter2010-06-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620080723-9505https://orlis.difu.de/handle/difu/182923Durch spektakuläre Fälle von Kindestötung und Kindesvernachlässigung, die in den Medien große Beachtung fanden, ist in der Öffentlichkeit und bei Politikern die Jugendhilfe wieder stärker ins Blickfeld geraten. In einem historischen Rückblick seit Einführung des RJWG 1924, über die Entwicklung zum JWG und seine Ablösung durch das KJHG 1991, wird der Wandel der Jugendhilfe aufgezeigt. So gibt es z.B., erst seit dem Jahr 2000 ein Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. Die Veränderungsprozesse im Selbstverständnis der Jugendhilfe und wie sie mit dem jeweiligen Zeitgeist korrespondieren, werden deutlich. Die systemischen Ansätze in der Jugendhilfe mit erfolgreich erprobten und weiter praktizierten Konzepten zeigen, wie die Jugendhilfe diesen Herausforderungen begegnet. Dies wird auch dauerhaft gewährleistet sein, wenn die fachlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen und Verwaltungsvorstände gesetzeswidrige Eingriffe in die Organisation der Jugendhilfe unterlassen.Zu den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Jugendhilfe, Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und Kindestötung zu verhindern. Hilfe - Kontrolle - Eingriffe... vom RJWG 1924 bis zur Einführung des § 8a in das SGB VIII 2005.ZeitschriftenaufsatzDR17537SozialarbeitJugendhilfeKindSchutzHistorische BetrachtungKinderschutzHilfsangebotKontrolleInterventionRechtsentwicklungJugendhilferechtGewaltfreie Erziehung