1993-06-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/95627Die Städtebauförderungsrichtlinien sind in sechs Abschnitte unterteilt. Im ersten, allgemeinen Abschnitt werden Förderungszweck und Rechtsgrundlagen, sowie Gegenstand, Zeitraum, Empfänger, Voraussetzungen für Zuwendungen und Art und Bemessungsgrundlage der Zuwendungen definiert. Es werden Ein- und Ausgabenseite von Baumaßnahmen und mögliche Finanzierungsarten und -formen erörtert. Zu den Themen ökologisch unbedenkliche Baustoffe und bauliche Fachprüfung wird Stellung genommen und abschließend werden die Regelungen für die Ausschreibung von Bauleistungen dargelegt. Die folgenden Abschnitte gehen näher auf Fragen der förderungsfähigen Ausgaben, sanierungsbedingten Einnahmen, Programm- und Förderverfahren sowie Abrechnungsverfahren ein. ha/difuStädtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR) in der Fassung vom 1. Januar 1992.Graue LiteraturS93170008StädtebauförderungRichtlinieFörderungsprogrammFinanzierungStadterneuerungSanierungZuwendungStädtebauförderungsprogramm