1985-04-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/512395Wer als Bauherr oder Bewerber, als dessen Angehöriger i.S.v. § 8 II des Zweiten WoBauG oder unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit/Nachbarschaftshilfe Selbsthilfe-Bauarbeiten erbringt, genießt den beitragsfreien Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 539 I Nr. 15 RVO wenn das Bauvorhaben dem Bau eines Eigenheimes/Familienheimes dient und öffentlich gefördert oder steuerbegünstigt ist. -y-BaurechtRechtWohnungEigenheimbauEigentumswohnungWohneigentumUnfallversicherungEigeninitiativeSelbsthilfeVersicherungsschutzBeitragsverzichtNachbarschaftshilfeBeitragsfreier Unfallversicherungsschutz für bauliche Selbsthilfe - Vorliegen der Voraussetzungen zur Zeit des Unfalls.Zeitschriftenaufsatz095104