Becker, Irene2017-04-262020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620160490-1630https://orlis.difu.de/handle/difu/237947Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet.Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen.ZeitschriftenaufsatzD1703439SozialwesenSozialhilfeNeuordnungGesetzgebungHartz-KonzeptGrundsicherungRegelsatz