Reiersloh, Dietmar2014-12-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620140723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/214651Der Begriff "Altlasten" ist im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eindeutig definiert und dabei stets mit einer bestehenden Gefahrenlage oder einer Gefährdung für die Gesundheit des Menschen oder des Grundwassers verknüpft. Altlasten können große Risiken für die Entwicklung eines Grundstücks darstellen, wenn sie zum Beispiel Ursache sind für behördliche Auflagen, Zusatzkosten für Sanierungsmaßnahmen oder Zeitverzögerungen. Derartige Unwägbarkeiten lassen sich nur durch frühzeitige Untersuchungen erkennen. Altlastenkosten sind stark abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls. Grundsätzlich gilt, je größer das Ausmaß einer Altlast und die von ihr ausgehende Gefährdung ist, desto aufwändiger und teurer sind Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen. Bei der Suche nach einer kompetenten Altlasten-Beratung stehen Sachverständigen-Datenbanken zur Verfügung, die zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern oder teilweise auch von den Umweltbehörden der Bundesländer im Internet bereitgestellt werden.Verborgene Risiken. Altlasten.ZeitschriftenaufsatzDH21093BebauungBauprojektBauflächeBodenverunreinigungGesundheitsrisikoGefahrenabwehrBaugrunduntersuchungSanierungsmaßnahmeSanierungskostenAltlastAltlastensanierung