Frau, Robert2017-03-312020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520160939-0014https://orlis.difu.de/handle/difu/237605In der "Bierdosen-Flashmob"-Entscheidung hat das BVerfG den Schutzbereich von Art. 8 I GG auf öffentliche Plätze ausgedehnt, die im Privateigentum stehen und für den allgemeinen Verkehr geöffnet sind. Dadurch kommt es zu einer Kompetenzausweitung der Behörden zum Schutz privater Rechte und zur Wahrnehmung von Befugnissen, die zivilrechtlich durchzusetzen wären, und zur Anwendung von ortsrechtlichen Verordnungen.Ortsrecht im Einkaufszentrum.ZeitschriftenaufsatzD1701400HandelEinkaufszentrumPlatzPrivateigentumZivilrechtOrtsrechtSchutzbereich