2005-03-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1291731) Das besonders starke Gewicht der im Außenbereich privilegierten Schaffung regenerativer Energiequellen überwiegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage bis zur Grenze der Verunstaltung. 2) Den vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Kyoto-Protokoll zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in die Luft kommt erhebliche Bedeutung als öffentlicher Belang zu. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2004 -16 K 3344/03 - nicht rechtskräftig. difuWindkraftanlagen und Schutz des Landschaftsbildes.ZeitschriftenaufsatzDC4841WindenergieanlageÖffentlicher BelangLuftreinhaltungEnergieEnergiewirtschaftAußenbereichLandschaftsschutzLandschaftsbildPrivilegierungSchadstoffminderung