Binder, JürgenHamacher, Werner2011-05-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262011https://orlis.difu.de/handle/difu/145025Zu Beginn des Jahres 2011 ist mit der Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches ein gleich lautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem ASiG. Sie beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung sowie verschiedene Betreuungsmodelle. Konkretisiert werden sowohl die Inhalte der Betreuung als auch das Verfahren zur Ermittlung und Festlegung des erforderlichen Betreuungsumfangs. In dem Beitrag werden Eckpunkte der neuen Vorschrift erläutert und als Beispiel wird der Umsetzungsprozess in der Stadt Gröningen beschrieben, die in einem Pilotprojekt als erste Kommune in Deutschland die DGUV Vorschrift 2 erprobt. Abschließend wird in einem Interview mit dem Bürgermeister der Stadt Markgröningen über die dabei gemachten Erfahrungen berichtet.Neue Ansätze bei der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung - eine Chance für die Kommunen.ZeitschriftenaufsatzDH17571ArbeitArbeitsbedingungBeschäftigterArbeitssicherheitGesundheitsschutzGewerbeÖffentlicher DienstArbeitsmedizinSicherheitstechnikRegelwerkKommunalverwaltungAnwendungArbeitssicherheitsgesetzUmsetzungPilotprojekt