Thomas, Christian2018-03-132020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520180173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/248502Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 2.11.2017 (Az.: 7 C 25.15 und 7 C 26.15) zum anlagenbezoge-nen Wasserrecht entschieden, dass in einem Verwaltungsverfahren zur Erteilung oder Verlängerung einer wasserrechtlichen Einleitererlaubnis die europarechtlich vorgeschriebene Verbesserung des Gewässerzustandes anhand der tatsächlichen Schadstoffbelastung durch die Gewässerbenutzung zu beurteilen ist. Es ist nicht ausreichend, allein auf eine Verringerung der Anzahl der Schadstoffeinleitungen abzustellen.Bedeutung des wasserrechtlichen Verbesserungsgebots im Rahmen konkreter Erlaubnisverfahren.ZeitschriftenaufsatzDM18021927UmweltschutzWasserGewässerschutzAbwassereinleitungSchadstoffWasserrechtWasserqualitätRechtsprechungSchadstoffeinleitung