1985-08-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/513912Die Nutzung eines für den Großhandel genehmigten Gebäudes für den Einzelhandel stellt eine Nutzungsänderung dar. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit mehr als 1.500 qm Geschossfläche ist in einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO unzulässig, wenn nicht Besonderheiten des konkreten Vorhabens oder der konkreten städtebaulichen Situation die rechtliche Vermutung des § 11 III Satz 3 BauNVO widerlegen. Die nähere Umgebung, in die sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 34 I BBauG einfügen muss, reicht nicht soweit, wie die in § 11 III BauNVO bezeichneten städtebaulichen Auswirkungen des Betriebes reichen können. -y-BaurechtRechtBauordnungBundesbaugesetzBaunutzungsverordnungBebauungsplanEinzelhandelsbetriebGroßbetriebGroßhandelNutzungsänderungGewerbegebietUmgebungGeschossflächenzahlRechtsprechungZulässigkeitPlanungsbedingungUmgebungseinbindungBVerfG-UrteilBauplanungsrecht - Nutzungsänderung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet. BVG, Urteil vom 3.Februar 1984 - 4 C 25.82, OVG Nordrhein-Westfalen.Zeitschriftenaufsatz096966