2001-08-272020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45933Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 19.12.1997 (FEVS 48, 372) entschieden, dass unzureichende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Blick auf den individuellen Bedarf des Versicherten ggf. im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem BSHG zu ergänzen sind. Demgegenüber hatte das Niedersächsiche OVG in dem Urteil vom 13.9.1999 (12 L 327/99) die gegenteilige Auffassung vertreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des OVG aufgehoben und entschieden, dass Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung einen weitergehenden Anspruch auf Gewährung von ergänzender Hilfe zur Pflege gem. § 69 b Abs.1 Satz 2 BSHG nicht ausschließen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.6.2000 - 5 C 34.99 -. difuAufstockung der Leistungen nach SGB XI durch Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem BSHG.ZeitschriftenaufsatzDC1785SozialhilfeSozialwesenPflegebedürftigerPflegeversicherungSozialhilfeträgerBedürftigkeitSozialhilfebedürftigkeitSozialleistung