Elbing, Gunther1993-02-162020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261992https://orlis.difu.de/handle/difu/94184Die Frage der Anwendbarkeit der Grundrechte bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (bedingt durch die vielfältigen Beziehungen zum Ausland, die als Tatbestand oder auch als Rechtsfolge eintreten können) kann nur aufgrund des deutschen Verfassungsrechts, nicht jedoch aufgrund des Europarechts beantwortet werden. Die Grundrechte sind nicht territorial auf das Gebiet der Bundesrepublik begrenzt; sie können vielmehr weltumspannend sein. Dabei erfährt das Grundrechtskollisionsrecht (Summe aller Überlegungen, die eine Antwort auf die Frage nach dem Ob und Wie der Anwendbarkeit der Grundrechte auf Sachverhalte mit Auslandsbezug versuchen) besondere Beachtung. Es sind zwei Richtungen für die Anwendung der Grundrechte zu erkennen. Einmal sind die Grundrechte über die innerstaatlichen Sachverhalte hinaus "in das Ausland" zu erweitern, andererseits sind die Grundrechte im Vergleich zum Inland einzuschränken, um dem Auslandsbezug Rechnung zu tragen. Diese Einschränkung findet seine Grenzen im Wesensgehalt der Grundrechte nach Artikel 19 Abs. 2 GG. rebo/dfuZur Anwendbarkeit der Grundrechte bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.MonographieS92300038Internationales RechtGrundrechtErweiterungRechtsprechungTheorieVerfassungsrechtRechtEinschränkungHoheitsaktÜbertragungAuslandsbezugKollisionsrechtHoheitsgewalt