1980-12-232020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251979https://orlis.difu.de/handle/difu/467006Viehaltung im Stadtgebiet. Die Ermächtigung des Artikels 13 Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz deckt nicht den Erlass eines allgemeinen Verbots der Tierhaltung in Ställen. Ein solches Verbot in einem ursprünglich ländlichen Stadtgebiet steht auch mit der grundgesetzlichen Betätigungsfreiheit nicht in Einklang. Artikel 13 schafft die Befugnis, die Tierhaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit oder zum Schutz der Gesundheit zu überwachen, erforderlichenfalls auch zu beschränken. bmVerwaltungTierhaltungStadtgebietÜberwachungStrafrechtVerordnungsgesetzGerichtsentscheidungBayVGH, Urteil vom 31.1.1979 Nr.62 XI 78.Zeitschriftenaufsatz047735