Dressel, Andreas2003-10-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520033-8329-0206-6https://orlis.difu.de/handle/difu/188266Die juristische Betrachtung direkter Demokratie in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen hat bisher eine untergeordnete Rolle gespielt. Es werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken (§ 8a BezVG) - durch Volksentscheid 1998 eingeführt - erstmals einer ausführlichen Analyse unterzogen. Das Werk stellt die Entstehungsgeschichte, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und - vergleichend - auch die direkte Demokratie in Berlin (auf Bezirksebene) und Bremen (auf Stadtgemeindenebene) dar. Im Sinne eines Kommentars werden Akteure und Verfahren bei Bürgerbegehren und -entscheiden analysiert, rechtliche Probleme gelöst sowie der Rechtsschutz dargestellt. Die Erkenntnisse werden im Lichte der rechtspolitischen Diskussion bewertet und eine maßvolle Korrektur vorgeschlagen. difuBürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken. Ein Beitrag zur direkten Demokratie in Hamburg unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen.MonographieDW12226PartizipationDemokratieVerfassungsrechtRechtsschutzVergleichsuntersuchungBürgerbegehrenBürgerentscheidDirekte DemokratieKommunalverfassungFlächenstaatVerfassungsmäßigkeitRechtmäßigkeit