Oppermann, Dagmar1999-05-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519973789048534https://orlis.difu.de/handle/difu/75647Der erste von drei Abschnitten der empirischen Untersuchung beschäftigt sich damit, welche Leistungen die Juristen dem Widerspruchsverfahren zuschreiben und auf welche Weise sie ihre Annahmen herleiten. Es wird dargestellt, inwieweit die Festlegung und die Gewichtung der normativen Funktionen die Lösung einzelner rechtsdogmatischer Probleme bestimmen. Dabei offenbart sich die begrenzte Leistungsfähigkeit der teleologischen Methode. Die mit ihrer Hilfe gewonnenen normativen Zwecke erweisen sich z.T. als bloße Annahmen, soweit sie implizit arbeiten. Im zweiten Abschnitt der Arbeit werden die mit Hilfe einer quantitativen Aktenanalyse gewonnenen Ergebnisse zum Widerspruchsverfahren vorgestellt. Es wird ein rechtstatsächlicher Soll/Ist-Vergleich vorgenommen, der den Blick auf für Verwaltungsentscheidungen nach dem formalen Programm nicht zugelassene Kriterien lenkt, die Dauer, Funktion und Qualität der Verwaltungsverfahren faktisch beeinflussen. Die rechtstatsächlichen Ergebnisse ermöglichen im dritten Abschnitt ein Rückbindung der empirischen Befunde an die rechtsdogmatische Diskussion um die Funktion des Vorverfahrens in Verbindung mit Reformüberlegungen. eh/difuDie Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens (Widerspruchsverfahren) in Baurechtssachen aus rechtlicher und rechtstatsächlicher Sicht.MonographieDW4242VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenVerwaltungshandelnBaurechtEmpirieBefragungVorverfahrenWiderspruchsverfahrenAktenanalyse