Werner, Jan2009-09-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/142434Die Europäische Union (EU) hat die rechtlichen Grundlagen der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) überarbeitet. Die neue EU-Verordnung tritt am 3. Dezember 2009 in Kraft. Sie dient in erster Linie der Festlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Wenn ein Verkehrsunternehmen mit der Erbringung von öffentlichen Verkehrsdiensten betraut wird, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, handelt es sich um einen "öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA)". In dem Beitrag wird der öDA erläutert und es wird auf das Vergaberecht eingegangen. Das nationale Recht der Personenbeförderung bedarf der Anpassung an die Verordnung. Notwendig ist dies, weil der Begriff der "Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen" alle Vorteile umfasst, die einem Verkehrsunternehmen mittelbar oder unmittelbar aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, während es eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung erfüllt. Die Gewährung dieser Vorteile muss künftig im Einklang mit der neuen EU-Verordnung stehen. Da es strittige Punkte gibt, die verschiedene Interessenlagen betreffen und divers diskutiert werden, steht eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes noch aus.Im öffentlichen Auftrag. Öffentlicher Personennahverkehr.ZeitschriftenaufsatzDH14977VerkehrÖPNVFinanzierungVerkehrsunternehmenVerkehrsbedienungGemeinwirtschaftPrivatwirtschaftWettbewerbAuftragsvergabeEuroparechtVerordnungUmsetzungPersonenbeförderungsgesetzNovellierungVergaberechtDirektvergabeSchwellenwert