Wolfers, BenediktAdemmer, Christian2010-03-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/169460In der Rammelsberg-Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht dem Bergbauunternehmer die Verantwortlichkeit für die Behandlung von saurem Grubenwasser grundsätzlich auch für die Zeit nach Stilllegung des Bergwerks zugewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht betont, dass die bergrechtliche Nachsorgeverantwortung keine Ewigkeitshaftung darstellt, sondern begrenzt ist, Maßstab für die Haftungsgrenze sei, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, insbesondere ein wirtschaftlich unvertretbarer Aufwand. Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz untersucht der Beitrag, welche materiellen Grenzen sich hieraus konkret für die bergrechtliche Nachsorgeverantwortung ergeben. Außerdem wird dargelegt, dass der konkrete Haftungsumfang von den Bergbehörden als verfahrensrechtliche Pflicht zu ermitteln und gegenüber dem Betroffenen festzulegen ist.Grenzen der bergrechtlichen Nachsorgehaftung - Verhältnismäßigkeitsprüfung im Bergrecht nach dem Rammelsberg-Urteil.ZeitschriftenaufsatzDM10020227UmweltschutzBergbauHaftungBergrechtBergwerkGrubeGrubenwasserNachsorgeStilllegung