Kummer, Beate2008-10-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/141468Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren. Ein Ziel der REACH-Verordnung ist, alle Chemikalien in der Europäischen Union (EU) zu registrieren und dabei ihr Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt zu bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen Überblick verschaffen soll, welche Chemikalien derzeit in Europa auf dem Markt sind. Am 1. Juni 2008 hat die Vorregistrierungsphase für REACH begonnen. In dem Beitrag wird untersucht, welche Konsequenzen sich daraus für die Recyclingwirtschaft ergeben. Abfälle sind zwar derzeit verordnungsrechtlich generell ausgenommen, Sekundärrohstoffe jedoch nicht. Entscheidend dabei ist, dass beim Rückgewinnungsprozess eine chemische Veränderung vorgenommen wird. Eine große Anzahl der auf dem Markt befindlichen Stoffe fallen jedoch nicht unter REACH und sind damit von der Registrierung ausgenommen. Abschließend wird die Empfehlung ausgesprochen, dass sich Recyclingunternehmen über die Herkunft und Zusammensetzung ihrer Rohstoffe informieren sollten, um einen Überblick über zukünftige REACH-Pflichten zu erhalten.Ein Fass ohne Boden. REACH und die Recyclingwirtschaft.ZeitschriftenaufsatzDH14011EntsorgungAbfallAbfallartChemikalieBewertungBestandsaufnahmeAbfallwirtschaftAbfallverwertungRecyclingEuroparechtVerordnungUmweltschutzBodenschutzGewässerschutzGefahrstoffSekundärrohstoffRegistrierung