Otte, Eggert1985-04-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/511831Umlegungsverträge sind am Verhaeltnismäßigkeitsgrundsatz und am Kopplungsverbot sowie ergänzend an den Rechtsgrundsätzen des Bürgerlichen Rechts und der Drittwirkung der Grundrechte zu messen. Demgegenüber begrenzen den privatrechtlichen Umlegungsvertrag letztere Rechtsgrundsätze allein. Die inhaltlich unterschiedlichen Möglichkeiten und Grenzen in privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Umlegungsverträgen dürften dabei im Rahmen der Vorarbeiten zum Baugesetzbuch die erneute Prüfung ihrer gesetzlichen Normierung erforderlich machen. Neben der inhaltlichen wird auch die zeitliche Absicherung der freiwilligen Umlegung noch ergänzend zu prüfen sein. rhRechtBodenrechtUmlegungVertragGrundstückGemeindeBundesbaugesetzBaugesetzbuchFreiwilligkeitFreiwillige Umlegung als Umlegungsvertrag. Möglichkeiten und Grenzen nach der neueren Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht.Zeitschriftenaufsatz094540