Gassner, Erich2014-11-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140172-1631https://orlis.difu.de/handle/difu/206766Die Anwendung des Art. 20a GG ist in Rechtsprechung und Literatur eher durch Fragen als durch Antworten gekennzeichnet. In der Alltagswelt ist indes evident, dass die Aufnahme dieses Staatsziels in die Verfassung dem Verbrauch natürlicher Ressourcen keineswegs Einhalt geboten hat. Es wird de facto - bewusst oder unbewusst - nach dem Motto gelebt: "Nach uns die Sintflut". Es ist daher naheliegend, das Verfassungsgebot insbesondere hinsichtlich der Vorgaben zu prüfen, die der Praxis weiterhelfen können. Dabei zeigt sich, dass Art. 20a GG bald tastend, bald strikt ins Werk zu setzen ist.Zum Vollzug des Art. 20a GG.ZeitschriftenaufsatzD1409086UmweltschutzUmweltpolitikVerfassungStaatszielVollzug