Reschke, -1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261973https://orlis.difu.de/handle/difu/439899Lebenselement der Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung ist die Anerkennung der Legitimität einander entgegengesetzter Standpunkte.Bürgersinn und Mitverantwortung in der Gemeinde sind auch im Zeitalter des Verwaltungsstaates unverzichtbar.Eigenartig, daß das Grundgesetz der kommunalen Selbstverwaltung nur einen Artikel widmet und daß die Staatsrechtslehre bislang keine einwandfreie Definition für diesen Bereich gefunden hat.Folgende Auffassungen werden vertreten Gemeindliche Selbstverwaltung sei eine reine Verwaltungstechnik der Dezentralisation; eine aus dem Staatsbegriff abgeleitete mittelbare Staatsverwaltung; eine mit Autonomie ausgestattete politische Verwaltung; eine in den Staat integrierte politische Ebene mit eigener demokratischer Legitimation oder schließlich eine Organisation, die mehr im gesellschaftlichen Bereich angesiedelt ist.SelbstverwaltungGrundgesetzGemeindeFinanzordnungFöderalismusVerwaltungBürgersinnBürgermitverantwortungStaatsrechtslehreStaatsbegriffDie kommunale Selbstverwaltung als Basis der Demokratie im Wandel der Zeit. Referat anläßlich der Mitgliederversammlung des Städteverbandes Rheinland-Pfalz am 24. Oktober 1973.Graue Literatur015104