Gusy, Christoph1997-06-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/72747Vor dem Hintergrund der knappen öffentlichen Ressourcen stellt sich mittlerweile auch die Frage nach der Überwälzung von Polizeikosten auf Dritte, also Verantwortliche, Begünstigte oder sonstige Außenstehende. In Niedersachsen wird die Frage z.B. anläßlich der Räumung besetzter Häuser oder bei dem für das Bundesland kostenaufwendigen Castor-Transport diskutiert. Neue Ansätze gehen dahin, über Gebührenpflichten oder Kostenzurechnungen auch (potentiell) Begünstigte der Polizei an dem für sie erbrachten Aufwand zu beteiligen. So werden Polizeikosten zur "Schutzgebühr". Grundrechtliche Grenzen ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Aspekt der Wirkung - freiheitsverhindernd/freiheitsbegrenzend - und dem Aspekt des Anlasses - exzessiv/angemessen. Bei gewerblichen, wirtschaftlichen oder finanziell aufwendigen Handlungen ist eine Inanspruchnahme des Handelnden für Polizeikosten eher zulässig als für andere Handlungen. Die Kosten polizeilicher Serviceleistungen könnenin höherem Maße kommerzialisiert werden als solche zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. goj/difuPrivatisierung von Polizeikosten? Vortrag, gehalten am 6. Februar 1996 im Rahmen des Gesamtthemas "Recht und Rechtsvollzug - Anspruch und Wirklichkeit".MonographieDW1333PolizeiOrdnungsrechtKostenPrivatisierungSicherheitVerfassungsrecht