Biehler, Gernot1994-07-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/98978Unter dem Leitbegriff einer "Demokratischen Bodenreform" wurden im Herbst 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands umfassende Konfiskationen (insgesamt ca. ein Drittel der gesamten Zonenfläche) landwirtschaftlicher Güter mit einhergehender Vertreibung der Besitzer durchgeführt. Das "Bodenreformurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 23.4.1991 beurteilt dieEntschädigungsfähigkeit dieser Maßnahmen ähnlich wie die DDR- Justiz: Die Maßnahmen von 1945 bis 1949 sind, wenn schon nicht rechtmäßig, dann aber wenigstens bestandskräftig. Enteignungsansprüche nach Art 14 III GG kommen für diese Zeit ohnehin nicht in Frage. Das Urteil geht jedoch auf wesentliche materielle Fragen nicht ein, wie zum Beispiel den fortgeltenden Eigentumsschutz der Weimarer Reichsverfassung. Gerade diese Lücken im Urteil würden es der Politik aber ermöglichen, eine gerechtere Ausgleichslösung zu finden. Ansätze dazu sind allerdings bisher nur in der Rechtsprechung zu erkennen. lil/difuDie Bodenkonfiskationen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945 nach Wiederherstellung der gesamtdeutschen Rechtsordnung 1990.MonographieS94180018BodenreformEnteignungInternationales RechtRechtsprechungRechtsgeschichteVerfassungsgeschichteVerwaltungsrechtVerfassungsrechtBodenrechtBesatzungsrechtRückgabeDeutsche EinheitEinigungsvertragRestitution