Scheidler, Alfred2008-10-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/165315Im Unterschied zu Bebauungsplänen werden Flächennutzungspläne nicht als Satzung erlassen und sind auch keine anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften; damit können sie grundsätzlich nicht Gegenstand einer Normenkontrollklage sein (vgl. § 47 Abs. 1 VwGO). Mit Grundsatzurteil vom 26. April 2007 hat das Bundesverwaltungsgericht aber - bezogen auf Konzentrationsflächen für Windenergie - entschieden, dass § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf solche Darstellungen eines Flächennutzungsplans analog anzuwenden ist, die die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten. Erste obergerichtliche Entscheidungen und Stimmen in der Literatur haben sich dem inzwischen angeschlossen.Flächennutzungspläne als Gegenstand einer Normenkontrollklage.ZeitschriftenaufsatzDM08092513BauleitplanungFlächennutzungsplanWindenergieWindenergieanlageAußenbereichPrivilegiertes VorhabenRechtsschutzNormenkontrollklage