Laux, Eberhard1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/440068Laut Gesetzesentwurf nebst Änderungsvorschlag zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet ist die Eingemeindung der Stadt Rheinhausen in das Stadtgebiet von Duisburg vorgesehen. Unter Hinweis auf vorliegende kritische wissenschaftliche Äußerungen und auf die übereinstimmende Neuordnungspraxis in Ballungsräumen anderer Bundesländer werden die grundlegenden Gesichtspunkte für die Neugliederung im Ruhrgebiet und deren Anwendung auf Rheinhausen erörtert. Basierend auf dem Prinzip der Funktionsteilung im polyzentrischen System des Planungsraumes weist der Verfasser nach, daß Duisburg durch eine Vergrößerung keine funktionale Aufwertung zu erwarten hat, während die Stadt Rheinhausen aufgrund eigenständiger mittelzentraler Funktionen Anspruch auf Erhaltung seiner kommunalen Selbständigkeit geltend machen kann.RaumordnungGemeindegebietsreformGebietsreformNeugliederungEingemeindungRaumordnungVerwaltungPlanungGutachterliche Stellungnahme zur Neugliederung im Raume Duisburg aus der Sicht der Stadt Rheinhausen; Zur Neugliederung im Raume Duisburg-Rheinhausen; Umschlagt.Graue Literatur015290