Jendrek, -1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499654Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHG auf der Basis für vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraum, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHG auf den Mieter umzulegen. Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 MHG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHG auf der Basis von nichtmodernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHG begehrt, ist unzulässig. -z-BaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragModernisierungMieterhöhungRechtsprechungRechtsentscheidBeschlussOLG-UrteilOLG Hamm, Beschluß vom 30.10.1982 - Az. Re Miet 6/82.Zeitschriftenaufsatz082080