Rottenwallner, Thomas2016-04-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/226142Bei der Rede vom Verwaltungshandeln geht es um seine Rechtsnatur, den Einsatz bestimmter Handlungsformen, die Innen- und die Außenwirkung, die zu beachtenden Grundsätze, neuerdings auch um die Steuerung des Verwaltungshandelns und seine Effizienz. Der Begriff des Verwaltungshandelns und seine handlungstheoretischen Grundlagen finden bei all dem kaum Beachtung. An dieser Stelle soll deshalb der Frage nachgegangen werden, ob die öffentliche Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie bedarf und was diese zu bieten hat.Bedarf die öffentliche Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie? Teil 2.ZeitschriftenaufsatzDM16033101VerwaltungshandelnVerwaltungsrechtVerwaltungswissenschaftVerwaltungstheorieHandlungstheorieÖffentliche Verwaltung