2004-02-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1285601) Hat das Normenkontrollgericht einen Bebauungsplan nur für unwirksam erklärt und den weitergehenden Antrag auf Erklärung seiner Nichtigkeit abgelehnt, so wird ein Rechtsmittel des Antragstellers nicht unzulässig, wenn die Gemeinde den festgestellten Mangel im ergänzenden Verfahren nach § 215 a BauGB behebt. 2) Die Regelung einer Landschaftsschutzverordnung, nach der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung nicht mehr Bestandteile der Landschaftsschutzverordnung sind, sobald sie durch einen Bebauungsplan überplant werden, ist mit Bundesrecht vereinbar. 3) § 1 a Abs.3 S.4 BauGB gilt auch im Hinblick auf solche alten Bebauungspläne, bei deren Aufstellung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht berücksichtigt worden ist. Vorinstanz; OVG Koblenz vom 18.09.2002 - Az.: OVG 8 C 11279/01. difuÜberplanung von Landschaftsschutzgebieten. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 4 BN 57.02.ZeitschriftenaufsatzDC4228LandschaftsschutzLandschaftsschutzgebietUmweltschutzBebauungsplanPlanänderungGemeindeLandschaftsschutzverordnung