Roetteken, Torsten von1999-04-212020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519990175-9299https://orlis.difu.de/handle/difu/55988Das Recht zur Vertretung von Interessen abhängig Beschäftigter gegenüber ihrem Arbeitgeber oder öffentlichen Behörden ist derzeit im wesentlichen Gegenstand von Bundesrecht, im Bereich des öffentlichen Dienstes auch von Landesgesetzen. Grundlage dieser Kompetenzverteilung sind Art. 70, 72, 74 Nr. 12, Art. 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Grundgesetz. Mittlerweile verfügt auch die EU über eine eigenständige Kompetenz zum Erlaß arbeitsrechtlicher Vorschriften einschließlich von Regelungen über die Interessenvertretung von Arbeitnehmern. difuDie Europäisierung des Beschäftigtenvertretungsrechts. Am Beispiel von Privatisierungen, Massenentlassungen, Gesundheitsschutz und der Bildung des Europäischen Betriebsrates.ZeitschriftenaufsatzDG666EGMitbestimmungInteressenvertretungPrivatisierungÖffentliche AufgabeRechtsformArbeitnehmerArbeitsrechtRechtsschutzSozialpolitikKündigungGesundheitsschutzArbeitsschutzPartizipationEuropäischer Betriebsrat