Bartholdy, Ruediger1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261969https://orlis.difu.de/handle/difu/434688Der Verfasser zeigt anhand von Fällen aus der Gerichtspraxis und auf Interviews basierenden eigenen Eindrücken auf, daß in der heutigen rationalen Rechtskultur das menschliche Zusammenleben nicht nur vom geltenden Recht, sondern auch von den Regeln des Brauchtums und der Sitte, insbesondere vom Aberg Einzelfall eigenständige nicht-rechtliche Normen hervorbringen, die oft stärker als die geltende Rechtsordnung die Handlungsweise von Personen bestimmen. Dies zeigt sich z. B. daran, daß in bäuerlichen Kreisen der Handschlag beim Viehkauf eine Voraussetzung für den Vertragsschluß bildet. Viele dieser Sittennormen haben andererseits oft ihren Ursprung in einer historischen Rechtsordnung, die aber dann vom jeweils geltenden Recht überwunden worden ist. Neben bestimmten Gesetzmäßigkeiten im heutigen Aberglauben zeigt sich eine Fülle von Parallelen zum germanischen Recht. Der Autor behandelt vor allem Wunderheiler und Hexenbanner in der Gegenwart. hw/difuZauberAberglaubeGermanisches RechtRechtsgeschichteSoziographieZauber und Recht. Untersuchungen zur rechtlichen Volkskunde in Schleswig-Holstein.Monographie009125