Ludwig, MarkusKnutz, Timm2015-12-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/216060Das Inkrafttreten des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist für Ende des Jahres 2015 zu erwarten. Neben einer Erweiterung sowie der Neuordnung der Gerätekategorien kommen auf Hersteller und Händler weit reichende Änderungen bei den Rücknahmepflichten zu. Diese könnten bis zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht für die Lagerung von Altgeräten führen.Hersteller und Händler in der Pflicht. Mit dem neuen ElektroG wird sich einiges ändern.ZeitschriftenaufsatzDH22502EntsorgungAbfallElektrogerätAbfallbehandlungHerstellerHandelAbfallbeseitigungLagerungImmissionsschutzGesetzgebungGesetzentwurfElektroschrottElektronikschrottRücknahmeProduktverantwortungElektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)Novellierung