Gerick, André1998-09-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/104696Das Organisationsrecht der Landesbanken ist öffentlich- rechtlich und unterscheidet sich durch den öffentlichen Auftrag, die Anstaltslast, die Gewährträgerhaftung, die mittelbare Umlagefinanzierung, die Staatsaufsicht und den verfassungsrechtlichen Kontext von privaten Kreditinstituten. Zunächst wird auf die organisationsrechtlichen Fragen eingegangen, die für die rechtliche Würdigung der Beteiligung der Sparkassen- und Giroverbände an den Landesbanken von Bedeutung sind. Es wird untersucht, welchen öffentlichen Auftrag die Landesbanken erfüllen und ob ihre Tätigkeit als Verwaltungstätigkeit anzusehen ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die öffentlich-rechtliche Struktur nur solange zu rechtfertigen ist, wie ein öffentlicher Auftrag der Landesbanken nachgewiesen werden kann. Andernfalls wäre eine Veränderung der Organisationsstruktur durch den Gesetzgebergeboten. Im Hinblick auf die große Bedeutung der öffentlich- rechtlichen Kreditinstitute kommt diesen Organisationsfragen hohe verfassungs-, verwaltungs- und kommunalrechtliche Relevanz zu. kirs/difuDie Beteiligung der Sparkassen- und Giroverbände an den Landesbanken, dargestellt am Beispiel des WestLB.MonographieS98070043LandesbankSparkasseRechtsprechungFinanzierungVerbandRechtsgeschichteFinanzwesenKommunalrechtVerfassungsrechtGemeindeunternehmenSparkassenorganisationSparkassenverbandBeteiligungZulässigkeitRegionalprinzip