Boeckh, Martin2006-07-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/137842Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben sich Anfang Mai 2006 auf eine Neuregelung für die Produktion und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren geeinigt. Vermutlich ab dem Jahr 2008 gilt eine europaweite Regelung für Sammlung und Recycling gebrauchter Zellen. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag über den derzeitigen Stand des Einsammelns von Batterien in Deutschland berichtet. Die Bilanz der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) verweist auf eine im Jahr 2005 um fünf Prozent gestiegene Rücknahmemenge. Sie lag damit bei 12.263.000 Kilogramm. Doch im gleichen Jahr sind mit 34.624.680 Zellen auch um 3,84 Prozent mehr Zellen verkauft worden, so dass die eigentliche Sammelquote von 35,19 Prozent auf nur 35,42 Prozent im Jahr 2005 gestiegen ist. Wie Stichproben bewiesen, taucht ungeachtet der Erfolge des Getrenntsammelns ein nicht unerheblicher Teil von Altbatterien im Hausmüll auf. Und etwa ein Drittel aller Zellen tauchen überhaupt nicht mehr auf. Zum Sammelsystem wird ausgeführt, dass die Verbraucher die Batterierückgabe im Handel bevorzugen, weil sie sich dort mit dem Einkauf verbinden lässt. Kommunale Sammelstellen und Gewerbebetriebe trugen jeweils zu 25 Prozent zur Gesamtrückgabemenge bei. difuGegen den Zellenschwund. Die Sammlung von Altbatterien wird europaweit geregelt.ZeitschriftenaufsatzDH10385EntsorgungAbfallSonderabfallAbfallverwertungRecyclingAbfallwirtschaftHandelVerbraucherverhaltenAbfallrechtEuroparechtNeuordnungBatterieAkkumulatorAbfallsammlungRücknahmeProduktverantwortung