Tegeder, KlausSachs, Jens2006-11-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060174-1098https://orlis.difu.de/handle/difu/160951Die lmmissionsrichtwerte nach TA Lärm sind nach der Schutzwürdigkeit der Gebiete entsprechend den Festsetzungen in Bebauungsplänen abgestuft. Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinander grenzen (Gemengelage), können unter bestimmten Voraussetzungen die Immissionsrichtwerte auf geeignete Zwischenwerte angehoben werden (TA Lärm Nr. 6.7). Ein Aneinandergrenzen der unterschiedlichen Gebiete ist nicht schematisch, sondern wirkungsbezogen unter Berücksichtigung der Gesetzmäßigkeiten der Schallausbreitung zu bestimmen. In welchen Fällen und bei welchen Abständen zwischen Gebieten mit geräuschemittierender Nutzung einerseits und schutzbedürftiger Wohnnutzung andererseits eine Gemengelage vorliegt, wird in der TA Lärm nicht konkretisiert. Im Beitrag werden Bedingungen und ein Verfahren für die Feststellung von Gemengelagen unter schalltechnischen Gesichtspunkten vorgeschlagen. difuThe noise impact limits according to TA Lärm are scaled relative to the kind of areas in land use planning. In case of close neighbourhood between industrial and residential areas ("Gemengelage") the noise impact limits may be increased to suitable intermediate values (TA Lärm Nr. 6.7). This is only defined in an abstract manner. It needs to be specified in which distances between different areas a regulation is available. Acoustical criterions to find out Gemengelagen are proposed.Schalltechnische Kriterien für Gemengelagen.Acoustical criterions for "Gemengelagen".ZeitschriftenaufsatzDM06103003UmweltschutzLärmSchallschutzRichtwertImmissionsschutzUmweltschutzrechtBebauungsplanGemengelageTA-Lärm