Barley, Katarina1999-07-072020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619993-428-09410-7https://orlis.difu.de/handle/difu/42187Die Arbeit über die Wirkungen der Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger erläutert, daß Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG sich nicht auf eine reine Öffnungsklausel beschränkt, sondern eine Gewährleistung des Kommunalwahlrechtes für Unionsbürger enthält. Da sein Inhalt somit über die entsprechende EU-Regelung hinaus geht, ergibt sich neben dem Recht der Teilnahme an den Wahlen auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene. Die Einführung des Kommunalwahlrechtes für Unionsbürger hat auch Auswirkungen auf bundesrechtliche Vorschriften. So ist die im Parteiengesetz verankerte Regelung, die solche politische Vereinigungen vom Parteienbegriff ausnimmt, die mehrheitlich aus Ausländern bestehen, unzulässig geworden. Auch das Verbot oder die Beschränkung der politischen Betätigung von Ausländern nach dem Ausländer- und Vereinsgesetz ist nicht mehr zulässig. Bei der Umsetzung nach Landesrecht verstoßen landesrechtliche Regelungen vereinzelt gegen die europäische Richtlinie 94/80/EG. Die Rechtslage von Drittstaatlern wird von der Einführung des Kommunalwahlrechtes für Unionsbürger nicht berührt, auch wenn Änderungen aus rechtspolitischen Gründen wünschenswert sind. eh/difuDas Kommunalwahlrecht für Ausländer nach der Neuordnung des Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG.MonographieD9902010AusländerKommunalrechtVerfassungsrechtWahlenEuroparechtWahlrechtKommunalwahlUnionsbürgerDrittstaat