David, Hans-Joachim2001-11-282020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520011616-5829https://orlis.difu.de/handle/difu/46368In der Frage, ob ein in die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben nach § 3 Abs.2 AbfG bzw. § 16 Abs.1 KrW-AbfG eingeschalteter Drittbeauftragter in seinen Rechnungen an Abfallanlieferer Umsatzsteuer ausweisen darf, entschied das FG Münster im Urteil vom 24.11.2000 (5 K 6012/98) erneut zugunsten des Drittbeauftragten. difuFG Münster bestätigt Umsatzsteuerausweis durch Drittbeauftragte.ZeitschriftenaufsatzDC2220AbfallbeseitigungAbfallwirtschaftÖffentliche AufgabeUmsatzsteuerSteuerVorsteuerabzugDrittbeauftragter