Lange, André2018-11-212020-01-052022-11-262020-01-052022-11-262018978-3-8300-9842-3https://orlis.difu.de/handle/difu/250755Europäische Rechtsakte sind nicht nur von der nationalen, sondern entsprechend der innerstaatlichen Kompetenzverteilung auch von den subnationalen Ebenen der Mitgliedstaaten umzusetzen. Interessen der subnationalen Ebenen werden im europäischen Entscheidungsgeflecht durch den Ausschuss der Regionen (AdR) wahrgenommen. Es wird die Beteiligung des AdR am Prozess der europäischen Politikgestaltung mehr als zwanzig Jahre nach seiner vertraglichen Implementierung untersucht. Interaktionsbeziehungen des AdR mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie parteipolitische Verflechtungen bilden das tragende Element. Die Ausprägung der Interaktionsbeziehungen wird anhand von Interaktionssituationen und -inhalten unter gleichzeitiger Einbettung in die Phasen des europäischen Rechtsetzungsverfahrens betrachtet. Auf die Ausprägung der Beziehungen potenziell einwirkende Faktoren werden in einer diachronen Perspektive untersucht. Primärrechtlich verankerte Handlungskompetenzen, Interaktionspräferenzen, institutionelle Arrangements und das Gestaltungshandeln der Interaktionsakteure wurden entlang der Akteurskonstellationen untersucht.Der Ausschuss der Regionen. Interaktionsbeziehungen im Lichte lokaler und regionaler Interessenvertretung.MonographieDW32920GesetzgebungParlamentInteraktionInteressenvertretungPolitikwissenschaftEuropapolitikPolitikgestaltungEuropäische KommissionRegional