Bernzen, Christian2014-12-102020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620140342-9857https://orlis.difu.de/handle/difu/229139Die Replik auf die Ausführungen von Thomas Meysen "Gesamtzuständigkeit im SGB VIII", bezieht sich auf dessen Aussage, dass die Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland nicht für alle Kinder und ihre Familien zuständig ist. Seiner Meinung nach wäre es hilfreicher, wenn der notwendige Diskurs über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe seines defizitären Tones beraubt und der Blick auf gelingende Kooperationen und deren Rahmenbedingungen freigelegt würde.Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe - eine notwendige Diskussion? Juristische Bemerkungen.ZeitschriftenaufsatzDMR140395SozialwesenSozialrechtJugendhilfeBehinderterInklusionRechtsanspruchBehindertenrechtskonventionTeilhabeErziehungEingliederungshilfeZuständigkeit