Schuster, Franz1991-10-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/565625Für die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31.12.1992 ist die Harmonisierung des Baumarktes ein Schwerpunktbereich.Definiert man den Binnenmarkt als Raum ohne Grenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital - die vier großen Freiheiten also - gewährleistet sein soll, so fordert die Verwirklichung des Gemeinsamen Baumarktes in erster Linie den freien Verkehr mit Bauprodukten, d.h. mit handelsfähigen Baustoffen und Bauteilen und die Öffnung des öffentlichen Auftragswesen für die Bauleistungen der öffentlichen Hände.Es werden die entsprechenden Maßnahmen der EG-Kommission, die Bauproduktenrichtlinie, die Lieferkoordinierungsrichtlinie, die Baukoordinierungsrichtlinie sowie die Überwachungsrichtlinie, dargestellt. geh/difuEG-BinnenmarktEinflussHarmonisierungBauproduktionBaustoffBauteilÖffentlicher AuftragRichtlinieKoordinationÖffentliches BaurechtBebauungAllgemeinEG-Harmonisierung im Bauwesen mit einer Einführung in die Auswirkungen des EG-Binnenmarktes auf das Bauwesen sowie Bauproduktenrichtlinie, Lieferkoordinierungsrichtlinie, Baukoordinierungsrichtlinie und Überwachungsrichtlinie.Monographie153604