Doose, Ulrich1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/441285Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen am 11. 6. 1972 obliegt die Beseitigung sämtlicher Abfälle den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Der Abfallbesitzer wird gleichzeitig verpflichtet, die Abfälle den vorbezeichneten Körperschaften zu überlassen. Das Gesetz regelt im einzelnen den Vollzug der Abfallbeseitigung.AbfallbeseitigungsgesetzAbfallbeseitigungAbfallTechnikAbfallbeseitigungspflicht und Beförderungsgenehmigung.Zeitschriftenaufsatz016608