1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/449881Vortrag auf der Wirtschaftswissenschaftlichen Tagung am 15. 9. 1975 in Bad Ischl. Nach einer einführenden Betrachtung des Eigentums als wirtschaftlicher, soziologischer und politologischer Sachverhalt am Beispiel des Bodenproblems sowie einer Darstellung des Bodeneigentums aus ökologischer Sicht geht Verf. auf die Frage ein, ob die Änderung der tatsächlichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Gegebenheiten auch einen Rechtswandel erfordert. Um zu verdeutlichen, wie ein solcher Rechtswandel möglich werden könnte, ohne daß die grundlegenden Werte voreilig in Frage gestellt werden, stellt Verf. folgende Thesen auf, die er ausführlich erläutert a) Der Schutz der Eigentumsgarantie muß auf obligatorische Rechte und öffentliche Ansprüche ausgedehnt werden, die für den Berechtigten einen notwendigen Beitrag zur Selbstentfaltung und zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Unabhängigkeit darstellen. b) Das Grundeigentum wird nicht nur durch das Privatrecht, sondern auch durch das öffentliche Recht konstituiert, insbesondere durch das Raumplanungs- und Umweltschutzrecht, welche dem Grundeigentum einen Inhalt geben, der nicht durch den Grundeigentümer selbst bestimmt werden kann. c) Der Erwerb von Sacheigentum, insbesondere von Grundeigentum, muß durch die öffentliche Hand durch ein Bündel von Maßnahmen erleichtert werden, insbesondere durch eine Beschränkung des Erwerbs von Boden über jenen Bedarf hinaus, der zur persönlichen und wirtschaftlichen Selbstentfaltung hinaus notwendig ist.BodeneigentumEigentumBodenreformGrundeigentumBodenrechtVerfassungsrechtRechtDer Funktionswandel des Eigentums - Rechtliche Aspekte.Zeitschriftenaufsatz026328