Peter, Andreas2012-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520111616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/174022In Nordrhein-Westfalen reguliert das Gemeinschaftswaldgesetz NRW die Rechtsverhältnisse auf dem Gebiet des Gemeinschaftswaldes. Der Schwerpunkt des Gemeinschaftswaldes liegt in Südwestfalen, wo auch die traditionellen Haubergsgenossenschaften und Jahnschaften vorkamen. Nach dem Gemeinschaftswaldgesetz können Bodenordnungsverfahren zur Zusammenlegung von Waldgenossenschaften durchgeführt werden. Diese, unter Anwendung des Flurbereinigungsrechts durchgeführten Verfahren, sind als ein Sonderfall der Waldflurbereinigung zu verstehen. Im Beitrag wird der Gemeinschaftswald als auch das Gemeinschaftswaldgesetz NRW behandelt. Es sollen die Besonderheiten der Waldgenossenschaften dem interessierten Fachpublikum näher gebracht werden, wobei der Fokus auf die Zusammenlegung von Waldgenossenschaften als ein Spezialfall der Waldflurbereinigung gelenkt wird. Exemplarisch wird das Verfahren Hilchenbach vorgestellt, bei dem durch Zusammenlegung die größte Waldgenossenschaft in NRW entstand.Zusammenlegung von Waldgenossenschaften Ein Sonderfall der Waldflurbereinigung (Teil 1).ZeitschriftenaufsatzDM12011515LandschaftBodenordnungFlurbereinigungWaldWaldflächeWaldbesitzGenossenschaftZusammenlegungForstPrivatwaldWaldbewirtschaftungWaldeigentum