Kadelbach, Stefan2017-03-302020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620170029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/241077Der 70. Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen zum 1. Dezember 1946 fällt in eine Zeit, in der diese Verfassung revidiert und den Gegebenheiten des Grundgesetzes angepasst werden soll. Der Beitrag geht der Frage nach, worin die Daseinsberechtigung dieser Ebene des Verfassungsrechts besteht und wo die Freiräume für eine Verfassungsgebung der Länder liegen. Zu diesem Zweck greift er auf die drei Gründe für die föderale Staatsform zurück: die Vermehrung demokratischer Entscheidungszentren, die Steigerung individueller Autonomie und die Integration des Gesamtstaates. In diesen Rahmen werden die hessische Landesverfassung und einige der diskutierten Ideen zu ihrer Reform eingeordnet.Zu viel Verfassungsrecht? Die Hessische Verfassung im föderalen System Europas. Bemerkungen aus Anlass des 70. Geburtstages der Verfassung des Landes Hessen und der Pläne zu ihrer Reform.ZeitschriftenaufsatzDM17031026VerfassungsrechtVerfassungBundeslandFöderalismusVerfassungsreformLandesverfassungBefugnisZuständigkeitMehrebenensystem